Wappen des Landes Baden-Württemberg |
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Nach der Gründung von Baden-Württemberg im Jahre 1952 dauerte es zwei Jahre, bis sich das neue Bundesland ein eigenes Wappen zugelegt hatte. Im Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954 wird dieses gemäß § 1, Ansatz 1 wie folgt beschrieben: „In goldenem Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roter Zunge.“ Dieses Wappen wurde bereits von den Staufern im 12. Jahrhundert geführt und galt nach ihrem Aussterben als das Wappen des Herzogtums Schwaben. Auch die Könige von Württemberg führten die drei Löwen neben ihrem Stammwappen mit den drei Hirschstangen in ihrem Schild. |
Kleines Landeswappen (Abb. 1) |
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Dabei stehen die Wappen Badens und Württembergs etwas erhöht. Als Schildhalter repräsentieren heraldisch rechts ein Hirsch Württemberg, links ein Greif Baden. Greif und Hirsch waren die Schildhalter in den Wappen der früheren Länder Baden und Württemberg. Die Schildhalter sind gold-silbern gesprenkelt, da der badische Greif ursprünglich silbern und der württembergische Hirsch ursprünglich golden war. Die Schildhalter stehen auf einem Postament in den Landesfarben Schwarz-Gold (Abb. 2). |
Großes Landeswappen (Abb. 2) |
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Das Große Landeswappen wird nur von bestimmten Behörden und Institutionen des Landes geführt. Dieses sind: der Ministerpräsident, die Ministerien, die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund und für europäische Angelegenheiten, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, der Rechnungshof und die Regierungspräsidien. |
Wappen am Torschloss in Tettnang (Abb. 3) |
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Abbildungen
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Fundort:
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