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Wappen in Tettnang

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Wappen der Ortschaft Kau

(Abb. 1)

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde aus dem nördlichen Tettnanger Wald ein Platz herausgehauen, um einen Hof errichten zu können. Dieser wird um 1700 als Montfortischer Lehnshof bezeichnet. Von der Rodungstätigkeit abgeleitet, hieß der Wohnplatz zunächst „das Gehau“, woraus sich später die jetzige Bezeichnung Kau entwickelte. (Es ist heute bei Einheimischen noch üblich zu sagen, man geht „ins“ Kau und nicht man geht „nach“ Kau.)
Kau gehörte zum Montfortischen Landwaibelamt und wurde nach dem Übergang an Württemberg der Gemeinde Meckenbeuren zugeteilt. 1937 kam Kau zur neu gebildeten Gemeinde Kehlen und mit dieser am 1. Mai 1972 wieder zu Meckenbeuren. Viele Einwohner von Kau strebten jedoch die Umgliederung nach » Tettnang an und erwirkten eine Bürgeranhörung, in der sich am 12. Januar 1975 die stimmberechtigten Bürger für den Anschluss an die Montfortstadt aussprachen. Daraufhin verordnete das Innenministerium die Umgliederung nach Tettnang mit Wirkung zum 8. Mai 1975. Kau wurde Ortschaft mit eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher innerhalb des Gesamtstadtverbandes Tettnang.

Dr. Frick erläutert das neu Wappen von Kau

(Abb. 2)

Da Kau politisch nie selbständig war, hatte es infolgedessen auch kein Anrecht auf ein eigenes Wappen. Der 1975 gebildete Ortschaftsverband hatte jedoch das Selbstbewusstsein derart gestärkt, dass sich der Ortschaftsrat für die Schaffung eines eigenen Wappens aussprach. Zur Jubiläumsfeier „Zehn Jahre Ortschaft Kau“ am 11. März 1985 wurde das neue Wappen vorgestellt (Abb. 2). Baumstumpf und Beil deuten auf die Rodung hin, aus der Kau selbst und sein Name hervorgegangen sind. Die rote Fahne erinnert an die frühere Zugehörigkeit des Ortes zur Grafschaft » Montfort. Die Farben Schwarz/Silber sind auch die Stadtfarben von Tettnang und damit gleichzeitig ein Hinweis auf die heutige Zugehörigkeit von Kau. Der Wappeninhalt wurde parallel von Peter Franzen und Gisbert Hoffmann vorgeschlagen, die Ausführung stammt von letzterem. Das Wappen hat keinen offiziellen Charakter, da nach der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg nur selbständige Kommunen wappenfähig sind.

   
(Abb. 3) (Abb. 4)

Abbildungen

Fundorte (Auswahl):